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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.5.1983

§ 0

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia)

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 193/1983

Inkrafttretensdatum

19.05.1983

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON MALAYSIA ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT

StF: BGBl. Nr. 193/1983

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 am 19. Mai 1983 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Malaysia (in der Folge die Vertragsstaaten genannt) sind in Anerkennung der Zunahme des Personenverkehrs zwischen den beiden Staaten;

und vom Wunsch geleitet, die Einreise der Staatsangehörigen des einen Vertragsstaates in den jeweils anderen zu erleichtern;

hiemit übereingekommen, ein Abkommen zur Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zu schließen.

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