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Artikel 1 Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.5.1983

Artikel 1

Österreichische Staatsbürger und malaysische Staatsangehörige, die einen von der zuständigen Behörde ihres Landes ausgestellten gültigen Reisepaß besitzen, dürfen in das Gebiet des anderen Vertragsstaates sichtvermerksfrei einreisen und sich dort bis zu drei Monaten aufhalten, sofern eine solche Einreise oder ein solcher Aufenthalt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgt.

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