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Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.7.1982

§ 0

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand)

Kurztitel

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 246/1982

Inkrafttretensdatum

25.07.1982

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES KÖNIGREICHES THAILAND ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT FÜR INHABER VON DIPLOMATEN- UND DIENSTPÄSSEN

StF: BGBl. Nr. 246/1982

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 8 am 25. Juli 1982 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreiches Thailand haben zum Zwecke der Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen und der Erleichterung des Reiseverkehrs zwischen Österreich und Thailand folgendes vereinbart:

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