vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber (Thailand)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.7.1982

Artikel 1

Thailändische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen thailändischen Diplomaten- oder Dienstpasses sind, dürfen ohne Sichtvermerk nach Österreich einreisen und sich für einen 90 Tage nicht übersteigenden Zeitraum in diesem Land aufhalten.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte