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ARTIKEL 2 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Guatemala)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.9.1977

ARTIKEL 2

Österreichische Staatsbürger, die im Besitze eines gültigen österreichischen Diplomaten-, Dienst- oder gewöhnlichen Reisepasses sind, dürfen sichtvermerksfrei über die für diesen Zweck eingerichteten offiziellen Grenzstellen in das Hoheitsgebiet der Republik Guatemala einreisen und aus diesem sichtvermerksfrei ausreisen.

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