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Anlage 1 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa Rica)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.9.1968

Anlage 1

MINISTERIUM FÜR

AUSWÄRTIGE BEZIEHUNGEN

REPUBLIK COSTA RICA

No 54737-AE-

San Jose, am 30. April 1968

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Costa Rica bereit ist, mit der Österreichischen Bundesregierung ein Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht abzuschließen, welches folgenden Wortlaut hat:

(Anm.: Es folgen die Artikel 1 bis 6)

Falls die Österreichische Bundesregierung diesem Wortlaut zustimmt, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen unseren Regierungen bilden, welches am 60. Tag nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Fernando Lara m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Hans Thalberg

außerordentlicher und bevollmächtigter

Botschafter

Mexico

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

MEXICO

Zl. 2720-A/68

Mexico, am 15. Juli 1968

Herr Minister!

Ich beehre mich, den Empfang der Note Eurer Exzellenz vom 30. April 1968, Zl. 54737-AE-, zu bestätigen, welche folgenden Wortlaut hat:

(Anm.: Es folgt der Text der Note.)

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen, daß die Österreichische Bundesregierung mit dem vorstehenden Text einverstanden ist, und somit die Note Eurer Exzellenz und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen bilden, welches am 60. Tag nach Durchführung des Notenwechsels in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Herr Minister, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Dr. Hans Thalberg m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Lic. Fernando Lara Bustamante

Minister für Auswärtige Beziehungen der Republik Costa Rica

San Jose

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