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Artikel 6 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa Rica)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.9.1968

Artikel 6

Dieses Abkommen kann jederzeit von jedem der beiden Vertragsstaaten gekündigt werden. Es tritt drei Monate nach Einlangen der Kündigung auf diplomatischem Wege beim anderen Vertragsstaat außer Kraft.

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