Artikel 1
Kapitel I
Artikel 1
(1) Die Mitgliedstaaten schaffen einen 8. Europäischen Entwicklungsfonds- nachstehend „Fonds“ genannt.
- (2) a) Der Fonds wird mit einem Betrag von 13 132 Millionen ECU ausgestattet, der sich wie folgt
zusammensetzt.
- i) 12 840 Millionen ECU Beiträge der Mitgliedstaaten, und zwar:
(in Millionen ECU) | |||
Belgien | 503 | ||
Dänemark | 275 | ||
Deutschland | 3 000 | ||
Griechenland | 160 | ||
Spanien | 750 | ||
Frankreich | 3 120 | ||
Irland | 80 | ||
Italien | 1 610 | ||
Luxemburg | 37 | ||
Niederlande | 670 | ||
Österreich | 340 | ||
Portugal | 125 | ||
Finnland | 190 | ||
Schweden | 350 | ||
Vereinigtes Königreich | 1 630 | ||
- ii) 292 Millionen ECU Übertragungen von nicht verwendeten oder nicht verwendbaren Mitteln aus früheren Fonds, die von den Mitgliedstaaten wie folgt aufgebracht werden:
- - 111 Millionen ECU aufgrund der Anpassung des Gesamtbetrages der Zuschüsse des 7.Fonds, den die Vertragsparteien gemäß Artikel232 des Abkommens beschließen, unter Anwendung des Schlüssels nach Artikel1 Absatz 2 des Internen Abkommens über die Finanzierung und Verwaltung des 7. Fonds;
- - 142 Millionen ECU aufgrund der Anpassung des Gesamtbetrages der Zuschüsse des 7.Fonds, die im Rahmen der programmierbaren Hilfe als nicht verwendbar anzusehen sind, unter Anwendung des Schlüssels nach Artikel1 Absatz 2 des Internen Abkommens über die Finanzierung und Verwaltung des 7. Fonds;
- - 26 Millionen ECU aufgrund der Anpassung des Gesamtbetrages der Zuschüsse, die im Rahmen des 6. Fonds nicht verwendet wurden, unter Anwendung des Schlüssels nach Artikel1 Absatz 2 des Internen Abkommens über die Finanzierung und Verwaltung des 6.Fonds;
- - 13 Millionen ECU aufgrund der Anpassung des Gesamtbetrages der Zuschüsse, die im Rahmen des 4. Fonds nicht verwendet wurden, unter Anwendung des Schlüssels nach Artikel1 Absatz 2 des Internen Abkommens über die Finanzierung und Verwaltung des 4.Fonds.
- b) Der in Buchstabe a Ziffer i genannte Schlüssel kann vom Rat im Fall des Beitritts eines neuen Staats zur Europäischen Union einstimmig geändert werden.
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