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Anlage1 Vorübergehende Verwendung - Tiere (Anlage D)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.3.1997

ANHANG

Liste nach Artikel 2

Anlage1

  1. 1. Dressur.
  2. 2. Training.
  3. 3. Zucht.
  4. 4. Beschlagen oder Wiegen.
  5. 5. Tierärztliche Behandlung.
  6. 6. Prüfen (zB im Hinblick auf einen Kauf).
  7. 7. Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen, Wettkämpfen, Wettbewerben oder Vorführungen.
  8. 8. Vorstellungen (Zirkustiere usw.).
  9. 9. Reisen (Haustiere von Reisenden).
  10. 10. Ausübung einer Funktion (Polizeihunde oder Polizeipferde, Spürhunde, Blindenhunde usw.).
  11. 11. Rettungseinsätze.
  12. 12. Weiden, auch als Wanderherde.
  13. 13. Arbeitsleistung einschließlich Beförderung.
  14. 14. Medizinische Zwecke (Lieferung von Schlangengift usw.).

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