Artikel 62
Eröffnungssitzung
Nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens beraumt der Präsident der Bank die Eröffnungssitzung des Rates an. Diese Sitzung findet innerhalb von sechzig Tagen nach Inkrafttreten des Übereinkommens oder so bald wie möglich danach am Hauptsitz der Agentur statt.
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