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Artikel 46 Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur (MIGA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.9.1997

Artikel 46

Archive und Nachrichtenverkehr

a) Die Archive der Agentur sind unverletzlich, wo immer sie sich befinden.

b) Jedes Mitglied gewährt dem amtlichen Nachrichtenverkehr der Agentur dieselbe Behandlung wie dem amtlichen Nachrichtenverkehr der Bank.

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