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Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer (CERN)
Kurztitel
Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer (CERN)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 26/1990
Inkrafttretensdatum
01.01.1990
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER EUROPÄISCHEN ORGANISATION FÜR KERNFORSCHUNG (CERN) ÜBER DIE BEFREIUNG VON DER STAATLICHEN EINKOMMENSTEUER FÜR EHEMALIGE MITGLIEDER DES PERSONALS DER EUROPÄISCHEN ORGANISATION FÜR KERNFORSCHUNG
StF: BGBl. Nr. 26/1990
Ratifikationstext
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677, wurde hergestellt. Die Mitteilungen gemäß Art. 2 Abs. 1 des Abkommens wurden am 1. bzw. 6. Dezember 1989 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 2 Abs. 1 mit 1. Jänner 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung
und
die Europäische Organisation für Kernforschung
IN DEM WUNSCHE, die Rechtsstellung ehemaliger Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für Kernforschung, die im Hoheitsgebiet der Republik Österreich ansässig sind, gegenüber der staatlichen Einkommensteuer zu regeln,
HABEN FOLGENDES VEREINBART:
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