Artikel 3
Dieser Vertrag gilt nicht für Vermögen der Republik Österreich, österreichischer Staatsbürger oder österreichischer juristischer Personen, das nach dem 8. Mai 1945 auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik erworben wurde und auf zivilrechtlicher Grundlage in der Deutschen Demokratischen Republik verwaltet wird.
Zuletzt aktualisiert am
08.03.2021
Gesetzesnummer
10004586
Dokumentnummer
NOR12050094
alte Dokumentnummer
N3198811584L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
