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Artikel 14 DBA – USA – ErbStG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1983

Artikel 14

INKRAFTTRETEN

1. Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Washington ausgetauscht.

2. Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden, und seine Bestimmungen finden Anwendung auf Nachlässe natürlicher Personen, deren Tod an oder nach diesem Tag eingetreten ist und auf Schenkungen und generationswechselnde Vermögensübertragungen, die an oder nach diesem Zeitpunkt erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2025

Gesetzesnummer

10004390

Dokumentnummer

NOR12047952

alte Dokumentnummer

N3198313527L

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