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Amtshilfe in Zollangelegenheiten (Frankreich)
Kurztitel
Amtshilfe in Zollangelegenheiten (Frankreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 376/1982
Typ
Vertrag - Frankreich
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.09.1982
Unterzeichnungsdatum
29.02.1980
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ÜBER GEGENSEITIGE AMTSHILFE IN ZOLLANGELEGENHEITEN
StF: BGBl. Nr. 376/1982 idF BGBl. Nr. 577/1982 (DFB) (NR: GP XV RV 332 AB 448 S. 45 . BR: S. 401.)
Sprachen
Deutsch, Französisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Art. 15 Abs. 1 vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 am 1. August 1982 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Französischen Republik
IN DER ERWÄGUNG, daß es wichtig ist, die genaue Erhebung der Zölle und der anderen anläßlich der Einfuhr oder Ausfuhr von Waren erhobenen Abgaben sicherzustellen,
IN DER ERWÄGUNG, daß Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften den wirtschaftlichen, fiskalischen und sozialen Interessen ihrer Länder sowie den berechtigten Interessen des Handels schaden, und daß ihre Bekämpfung durch die Zusammenarbeit ihrer Zollverwaltungen wirksamer gemacht werden kann,
UNTER BEDACHTNAHME auf die Empfehlung vom 5. Dezember 1953 des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens über die gegenseitige Amtshilfe,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2019
Gesetzesnummer
10004360
Dokumentnummer
NOR11004396
alte Dokumentnummer
N3198213509T
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