vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 100 S – 1000 Jahre Kärnten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1989

§ 2.

Die Münzen sind aus einer Legierung von 640 Tausendteilen Silber und 360 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 36 mm, ihr Rauhgewicht 24 g und ihr Feingewicht 15,36 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2017

Gesetzesnummer

10004239

Dokumentnummer

NOR12046483

alte Dokumentnummer

N3197620784J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)