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Doppelbesteuerung - Entlastung bei Dividenden und Zinsen (Schweden)
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Entlastung bei Dividenden und Zinsen (Schweden)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 298/1972
Inkrafttretensdatum
16.06.1972
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Schwedischen Finanzministerium über die Durchführung der Steuerentlastung bei Dividenden und Zinsen
StF: BGBl. Nr. 298/1972
Ratifikationstext
Die vorliegende Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 11 Abs. 1 am 16. Juni 1972 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und das Schwedische Finanzministerium
haben, in Ausführung von Artikel 10 und 10 A des Abkommens vom 14. Mai 1959, zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des dieses Abkommen abändernden Protokolls vom 6. April 1970 *) (im folgenden „Abkommen“ genannt) folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 341/1970
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