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Abkommen zwischen Österreich der Türkei über die Gewährung einer Finanzhilfe

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.12.1963

§ 0

Abkommen zwischen Österreich der Türkei über die Gewährung einer Finanzhilfe

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich der Türkei über die Gewährung einer Finanzhilfe

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 51/1964

Inkrafttretensdatum

30.12.1963

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Türkischen Republik über die Gewährung einer Finanzhilfe

StF: BGBl. Nr. 51/1964

Ratifikationstext

Dieses Abkommen ist gemäß seinem Artikel 6 am 30. Dezember 1963 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Türkischen Republik sind

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