Artikel 1
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Tschechische Republik am 24. Juni 1998 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 630/1996) hinterlegt.
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