Artikel 1
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten (BGBl. Nr. 488/1977, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 580/1987) hinterlegt:
Staaten Datum der Hinterlegung der
Beitrittsurkunde:
Bhutan................................... 16. Jänner 1989
Kuwait................................... 1. März 1989
Malediven................................ 21. August 1990
Nepal.................................... 9. März 1990
Niederlande.............................. 6. Dezember 1988
Oman..................................... 22. März 1988
Sri Lanka................................ 27. Februar 1991
Syrien................................... 25. April 1988
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde haben folgende
Staaten nachstehende Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben:
Niederlande:
„Nach Ansicht der Regierung des Königreiches der Niederlande beeinträchtigt Art. 12 und insbesondere dessen zweiter Absatz in keiner Weise die Anwendbarkeit des Art. 33 der Konvention vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.
In Fällen, in denen die Gerichtsbehörden entweder der Niederlande, der Niederländischen Antillen oder Arubas gemäß der in Art. 3 Abs. 1 angeführten Grundsätze keine Gerichtsbarkeit ausüben können, kennt das Königreich die erwähnte Verpflichtung (dargelegt in Art. 7) unter der Voraussetzung an, daß es ein Auslieferungsersuchen einer anderen Vertragspartei des Übereinkommens erhalten und zurückgewiesen hat.''
Syrien:
„Die Arabische Republik Syrien erachtet sich nicht an die Bestimmungen des Art. 13 Abs. 1 hinsichtlich Schiedsverfahren und dessen Ergebnisse gebunden.''
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat Ungarn den anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt zu Art. 13 Abs. 1 mit Wirksamkeit vom 8. Dezember 1989 zurückgenommen.
Das Vereinigte Königreich hat den Geltungsbereich mit Wirksamkeit vom 26. März 1987 auf Anguilla ausgedehnt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)