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Abkommen über Konkurs und Ausgleich (Italien)
Kurztitel
Abkommen über Konkurs und Ausgleich (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 44/1990
Inkrafttretensdatum
20.03.1990
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER KONKURS UND AUSGLEICH
StF: BGBl. Nr. 44/1990 (NR: GP XVI RV 24 AB 77 S. 20 . BR: AB 2765 S. 439 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Dezember 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 21 Abs. 2 mit 20. März 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Der Präsident der Italienischen Republik
In dem Wunsch, zwischen Österreich und Italien die Beziehungen in Angelegenheiten des Konkurses und Ausgleichs zu regeln,
Haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen, und zu Bevollmächtigten ernannt:
Der Bundespräsident der Republik Österreich:
Herrn Dr. Georg Schlumberger,
außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter der Republik Österreich in der Italienischen Republik
Der Präsident der Italienischen Republik:
Herrn Luciano Radi,
Unterstaatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten
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