Mit dieser Bestimmung sollt dem anglo-amerikanischen Rechtskreis Rechnung getragen werden, dem die gerichtliche Erzwingung einer vertraglichen Erfüllungshandlung fremd ist (statt dessen Schadenersatz in Geld).
Artikel 28
Ist eine Partei nach diesem Übereinkommen berechtigt, von der anderen Partei die Erfüllung einer Verpflichtung zu verlangen, so braucht ein Gericht eine Entscheidung auf Erfüllung in Natur nur zu fällen, wenn es dies auch nach seinem eigenen Recht bei gleichartigen Kaufverträgen täte, die nicht unter dieses Übereinkommen fallen.
Mit dieser Bestimmung sollt dem anglo-amerikanischen Rechtskreis Rechnung getragen werden, dem die gerichtliche Erzwingung einer vertraglichen Erfüllungshandlung fremd ist (statt dessen Schadenersatz in Geld).
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2025
Gesetzesnummer
10002854
Dokumentnummer
NOR12034713
alte Dokumentnummer
N2198823386S
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