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Artikel 10 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Israel)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.6.1982

Artikel 10

Die Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung oder der Anwendung dieses Vertrages, die zwischen den Vertragsstaaten entstehen könnten, sind auf diplomatischem Weg zu bereinigen.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten beider Vertragsstaaten diesen Vertrag unterschrieben und mit Siegeln versehen.

Geschehen in Jerusalem am 21. Juli 1975 in zwei Urschriften, jede in deutscher und hebräischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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