Artikel 1
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat Norwegen das Europäische Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung (BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 234/1979) am 19. Juni 1981 ratifiziert.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 6 für Norwegen am 20. September 1981 in Kraft.
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