(Übersetzung)
Artikel 1
BÜRO DES VERTRETERS VON NAURU
IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH
No. 1/80
London, 17. Jänner 1980
Exzellenz!
Ich beehre mich, auf das am 31. März 1931 unterzeichnete österreichisch-britische Rechtshilfeabkommen Bezug zu nehmen, dem die Regierung von Australien namens des damaligen Mandatsgebietes Nauru am 10. November 1933 beigetreten ist und dessen Wiederanwendbarkeit nach dem II. Weltkrieg durch einen Notenwechsel in Wien am 17. November 1951 festgestellt wurde.
Ich beehre mich weiters, auf die Erlangung der Unabhängigkeit Nauru's am 31. Jänner 1968 sowie auf das an den Generalsekretär der Vereinten Nationen gerichtete Schreiben vom 7. Mai 1976 Bezug zu nehmen, in dem der Zeitraum auf unbestimmte Zeit erstreckt worden ist, in dem Nauru bereit ist, weiterhin alle bilateralen Verträge provisorisch anzuwenden, die vor seiner Unabhängigkeit gültig Anwendung gefunden haben.
Ich beehre mich vorzuschlagen, zu bestätigen, daß das in London am 31. März 1931 unterzeichnete Rechtshilfeabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland in seiner Anwendbarkeit zwischen der Republik Österreich und der Republik Nauru Anwendung findet.
Rechtshilfeersuchen der Vertragsparteien sind auf direktem Wege von Regierung zu Regierung zu senden. Für Nauru bestimmte Ersuchen sind an den "Secretary for Justice, Republic of Nauru" zu richten. Für Österreich bestimmte Ersuchen sind an das Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich zu richten.
Falls die vorstehenden Vorschläge für die Regierung der Republik Österreich annehmbar sind, beehre ich mich vorzuschlagen, daß die Antwort Ihrer Regierung in diesem Sinne und dieses Schreiben von unseren beiden Regierungen als ein diesbezügliches Abkommen angesehen werden. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die beiden vertragschließenden Teile einander die Erfüllung ihrer jeweiligen verfassungsmäßigen Voraussetzungen für sein Inkrafttreten notifiziert haben.
Ich benütze diese Gelegenheit, Eurer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Q. V. L. Weston
Der Vertreter von Nauru in Großbritannien
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
Zl. 1180-A/80
London, am 28. März 1980
Sir,
Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 17. Jänner 1980 zu bestätigen, welche folgendermaßen lautet:
(Anm.: Wortlaut wie oben)
Die Republik Österreich ist mit dem Inhalt Ihrer Note einverstanden. Dementsprechend werden Ihre Note und diese Antwortnote ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Nauru in dieser Angelegenheit darstellen.
Ich benütze diese Gelegenheit, Ihnen die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Heinrich Gleissner
Der Österreichische Botschafter
An das Büro des Vertreters
von Nauru im Vereinigten Königreich
London
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