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Artikel 12 DG – Anerk. Ehe

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.12.1977

Artikel 12

Dieses Übereinkommen ist zwischen dem Staate, in dem die Entscheidung ergangen ist, und dem Anerkennungsstaat nur auf die Entscheidungen anzuwenden, die nach seinem Inkrafttreten zwischen diesen beiden Staaten ergangen sind.

Schlagworte

zeitlicher Geltungsbereich

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2024

Gesetzesnummer

10002427

Dokumentnummer

NOR12031355

alte Dokumentnummer

N2197827705S

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Stichworte