Artikel 12
Dieses Übereinkommen ist zwischen dem Staate, in dem die Entscheidung ergangen ist, und dem Anerkennungsstaat nur auf die Entscheidungen anzuwenden, die nach seinem Inkrafttreten zwischen diesen beiden Staaten ergangen sind.
Schlagworte
zeitlicher Geltungsbereich
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2024
Gesetzesnummer
10002427
Dokumentnummer
NOR12031355
alte Dokumentnummer
N2197827705S
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