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Artikel 14 Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.9.1977

Artikel 14

Dieses Übereinkommen liegt bis zum 31. Dezember 1974 am Sitz der Vereinten Nationen in New York für alle Staaten zur Unterzeichnung auf.

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2025

Gesetzesnummer

10002398

Dokumentnummer

NOR40007051

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