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Artikel 11 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Luxemburg)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.5.1975

Artikel 11

(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren und die Ratifikationsurkunden sind in Wien auszutauschen.

(2) Es wird am sechzigsten Tage nach dem Tag, an dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattfinden wird, in Kraft treten.

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