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Artikel 11 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Russische Föderation)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

Artikel 11

(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind in Moskau auszutauschen.

(2) Dieses Abkommen tritt am sechzigsten Tage nach dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.

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