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Artikel 12 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Russische Föderation)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.3.1994

Artikel 12

Jeder der Vertragschließenden Teile kann dieses Abkommen durch an den anderen Vertragschließenden Teil gerichtete schriftliche Notifikation kündigen. Die Kündigung wird sechs Monate nach dem Tag dieser Notifikation wirksam.

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