Artikel 6d
(Anm.: Artikel 6)
D. - Niemand kann sich auf die Bestimmungen dieses Artikels berufen, wenn die Marke, für die er den Schutz beansprucht, im Ursprungsland nicht eingetragen ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 6d
(Anm.: Artikel 6)
D. - Niemand kann sich auf die Bestimmungen dieses Artikels berufen, wenn die Marke, für die er den Schutz beansprucht, im Ursprungsland nicht eingetragen ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)