Artikel 4
Sprache
Die Gerichte können sich bei Ersuchen um Rechtshilfe oder Zustellung der eigenen Sprache bedienen. Die Ersuchschreiben sind mit dem amtlichen Siegel zu versehen; sie bedürfen keiner Beglaubigung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)