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Anlage 1 Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen, Familienrecht Urkundenwesen (Rumänien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.4.1969

Anlage 1

Protokoll

zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien über Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen einschließlich Sachen des Familienrechts und über Urkundenwesen

Bei der heute erfolgten Unterzeichnung des oben bezeichneten Vertrages besteht Einverständnis über folgendes:

In der Republik Österreich sind öffentliche Personenstandsurkunden auch die von den zuständigen konfessionellen Organen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften ausgestellten Heiratsurkunden betreffend Ehen, die vor ihnen vor dem 1. August 1938 geschlossen worden sind, sowie Geburtsurkunden (Geburtsbescheinigungen) und Sterbeurkunden, wenn Geburt oder Tod vor dem 1. Jänner 1939 beurkundet worden ist; für das Gebiet des Burgenlandes tritt an die Stelle des 1. August 1938 und des 1. Jänner 1939 der 1. Oktober 1895.

Das Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich wird dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Sozialistischen Republik Rumänien ein Verzeichnis dieser Kirchen und Religionsgesellschaften binnen drei Monaten vom Tag des Inkrafttretens dieses Vertrages an übermitteln.

Geschehen zu Wien, am 17. November 1965 in zweifacher Ausfertigung in deutscher und rumänischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Protokoll, das einen Bestandteil des Vertrages bildet, unterzeichnet.

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