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Artikel 4f Pariser Verbandsübereinkunft (Londoner Fassung)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.8.1947

Artikel 4f

(Anm.: Artikel 4.)

F. - Kein Unionsland kann ein Patentgesuch aus dem Grunde zurückweisen, weil es die Inanspruchnahme mehrerer Prioritäten enthält, soferne nur im Sinne des Landesgesetzes Einheitlichkeit der Erfindung vorliegt.

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