Artikel 12
V. Allgemeine Bestimmungen.
Artikel 12. Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung dieses Abkommens ergeben sollten, sind im diplomatischen Wege zu bereinigen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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V. Allgemeine Bestimmungen.
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