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Artikel 1 Bekämpfung der Falschmünzerei

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.12.1931

Artikel 1

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des Völkerbundes wurde die Ratifikationsurkunde des Fürstentums Monaco zu dem im Bundesgesetzblatt unter Nr. 347 aus 1931 kundgemachten Internationalen Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei am 21. Oktober 1931 im Sekretariat des Völkerbundes hinterlegt.

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