Artikel 15.
Es ist wohlverstanden, dass die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages die Actionsfreiheit der Kriegführenden in keiner Weise beeinträchtigen sollen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 15.
Es ist wohlverstanden, dass die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages die Actionsfreiheit der Kriegführenden in keiner Weise beeinträchtigen sollen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)