Rechtsnormen
Bundesgesetze
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Artikel 1 Anspruch des Noterben auf Rechnungslegung
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27.3.1847 bis 31.12.1999 (BGBl. I Nr. 191/1999)
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Stichworte
ABGB
Noterbe
Pflichtteil
Zuteilung
Anteil
Vermögensbekanntgabe
Eidesleistung