Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
Art. 1 § 6 Gemeinsamer Hubschrauberdienst (Bund – Wien)
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
03.3.1990 bis 11.02.2012 (BGBl. I Nr. 84/2011)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.