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Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Cabo Verde)
Kurztitel
Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Cabo Verde)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 131/1987
Inkrafttretensdatum
01.05.1987
Langtitel
ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KAP VERDE ÜBER TECHNISCHE UND FINANZIELLE ZUSAMMENARBEIT IM RAHMEN DER ENTWICKLUNGSHILFE
StF: BGBl. Nr. 131/1987
Ratifikationstext
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 am 1. Mai 1987 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Kap Verde einerseits und die österreichische Bundesregierung andererseits, im Bewußtsein des Nutzens, der für beide Länder aus einer verstärkten technischen Zusammenarbeit im Rahmen der Entwicklungshilfe erwachsen kann, und vom Wunsche getragen, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen, sind wie folgt übereingekommen:
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