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Artikel 8 Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Cabo Verde)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1987

Artikel 8

Alle Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens sind auf diplomatischem Weg zu regeln.

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