Artikel 3
Die österreichische Seite wird im Zusammenhang mit der Entsendung österreichischer Fachkräfte folgende Zahlungen leisten:
- 1. Gehälter und sonstige Bezüge, Sozialleistungen und Versicherungen;
- 2. Reisekosten von Österreich nach Kap Verde und zurück für die Fachkräfte und Familienangehörigen;
- 3. Transportkosten für die persönliche Habe und für allfällige berufliche Ausrüstung der österreichischen Fachkräfte und ihrer Familien von Österreich nach Praia und zurück;
- 4. Kosten für die Unterkunft der österreichischen Fachkräfte und ihrer Familien;
- 5. Kosten für Urlaubsfahrten in Kap Verde oder ins Ausland, sofern die österreichische Fachkraft nicht selbst dafür aufzukommen hat.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)