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Internationale Konferenz für die Unabhängigkeit von Namibia (UNO)
Kurztitel
Internationale Konferenz für die Unabhängigkeit von Namibia (UNO)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 368/1986
Inkrafttretensdatum
01.07.1986
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG BETREFFEND MASSNAHMEN FÜR DIE INTERNATIONALE KONFERENZ FÜR DIE UNVERZÜGLICHE UNABHÄNGIGKEIT VON NAMIBIA
StF: BGBl. Nr. 368/1986
Präambel/Promulgationsklausel
IM HINBLICK auf die Resolution 40/97 C vom 13. Dezember 1985, Absatz 20, mit der die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschloß, daß vor Abhaltung der Sondertagung der Generalversammlung betreffend die Frage von Namibia eine internationale Konferenz für die unverzügliche Unabhängigkeit von Namibia in Westeuropa während des Jahres 1986 abgehalten werden sollte;
IM HINBLICK, daß die Generalversammlung in Absatz 21 der gleichen Resolution den Generalsekretär der Vereinten Nationen beauftragt hat, diese Konferenz in Zusammenarbeit mit dem Namibiarat der Vereinten Nationen zu organisieren;
IM HINBLICK auf die Entscheidung des Namibiarates, diese Konferenz in der Hofburg, Wien (Österreich), vom 7. bis 11. Juli 1986 abzuhalten;
IN ANBETRACHT dessen haben die Vereinten Nationen und die österreichische Bundesregierung (in der Folge als die „Regierung“ bezeichnet) folgendes vereinbart:
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