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Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Mosambik)
Kurztitel
Entwicklungshilfe - technische und finanzielle Zusammenarbeit (Mosambik)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 216/1986
Inkrafttretensdatum
01.01.1986
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VOLKSREPUBLIK MOSAMBIK ÜBER TECHNISCHE UND FINANZIELLE ZUSAMMENARBEIT
StF: BGBl. Nr. 216/1986
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9 am 1. Jänner 1986 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung einerseits und die Regierung der Volksrepublik Mosambik andererseits, im Bewußtsein des Nutzens, der für beide Länder aus einer verstärkten Zusammenarbeit erwachsen kann, vom Wunsche geleitet, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen, sind wie folgt übereingekommen:
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