vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 6 Entwicklungshilfe - Technische Zusammenarbeit (Burundi)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1984

Artikel 6

Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder die Anwendung dieses Abkommens sind auf diplomatischem Wege beizulegen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)