§ 9. Verkehrsentflechtung im Raum Villach
Zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens im überregionalen Verkehrsknotenpunkt Villach und auch im Hinblick auf die über das Land Kärnten hinausgehende Interessenslage ist die Errichtung einer weiteren Draubrücke in Villach erforderlich. Die Vertragsparteien werden zur Errichtung der Draubrücke und der damit zusammenhängenden Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges Villach-Lind beitragen, wobei der Bundesanteil mit 60 Millionen Schilling festgelegt wird.
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2025
Gesetzesnummer
10000752
Dokumentnummer
NOR12010520
alte Dokumentnummer
N1198310843R
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