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Artikel IV Gemeinsamer Amtssitz UNO-City - UNO, IAEO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1981

Artikel IV

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Regierung den Organisationen mitteilt, daß die für das Inkrafttreten erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Geschehen in Wien, am 19. Jänner 1981, in dreifacher Urschrift in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

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