Artikel IV
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Regierung den Organisationen mitteilt, daß die für das Inkrafttreten erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Geschehen in Wien, am 19. Jänner 1981, in dreifacher Urschrift in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)