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Artikel II Abkommen über internationale Ausstellungen (Pariser Fassung) - Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.6.1980

ABÄNDERUNG

Artikel II

Das Abkommen von 1928 wird durch dieses Protokoll entsprechend den in Artikel 1 dargelegten Zielen neuerlich abgeändert. Der Wortlaut des so abgeänderten Abkommens findet sich im Anhang zu diesem Protokoll, dessen integrierender Bestandteil er bildet.

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