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Artikel 3 Entwicklungshilfe - Zweckmäßigkeitsstudie über Eisen- und Stahlwerk (Malaysia)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.9.1976

Artikel 3

Die Laufzeit des Darlehens wird für 12 Jahre, einschließlich zweier tilgungsfreier Jahre, gewährt und in 20 gleichen halbjährlichen Raten rückzahlbar sein.

Der Zinssatz wird 3,0% p. a. betragen.

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